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Unterkunft und Verpflegung (RLU-V)

werden gefördert, wenn Auszubildende die Berufsschule in einer Entfernung von mehr als 1,5 Stunden vom Wohnort ihrer Eltern besuchen. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Höhe Deiner Ausbildungsvergütung, denn die wird unabhängig davon ja auch noch durch den Betrieb gezahlt.
Die Förderung liegt maximal zwischen 4,50 und 8,00 Euro pro Tag, sie ist elternunabhängig und muss nicht zurückgezahlt werden. Informationen und Anträge über Deine Berufsschule und bei den Schulverwaltungsämtern.