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Berufspädagogische Maßnahmen im Rahmen der Jugendhilfe

Das LandBrandenburg fördert mit Hilfe von Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) berufspädagogische Maßnahmen für junge Menschen, die keine Chance auf dem Ausbildungsstellenmarkt haben und bei denen Hilfen nach SGB II oder SGB III nicht den gewünschten Erfolg erwarten lassen. Antragsberechtigt sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Land Brandenburg.

Ausführliche Informationen hier: icon Zuschüsse und Kredite

Weitere Informationen beim
Callcenter der LASA Brandenburg GmbH
Tel.: 0331 6002-200

oder beim

Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport
Referat 23
Tel.: 0331 866 3736
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