Berufsausbildungsbeihilfen (BAB)
kannst Du beantragen, wenn Du Auszubildende/r bist und nicht mehr bei Deinen Eltern wohnst:
- wenn entweder der Ausbildungsbetrieb mehr als eine Stunde entfernt liegt oder Du älter als 18 bist,
- verheiratet bist oder warst und ein Kind hast oder
- wenn das weitere Zusammenleben mit Deinen Eltern Dir nicht mehr zuzumuten ist.
Die Höhe der Beihilfe muss individuell errechnet werden. Informationen und Anträge bei der Arbeitsagentur.
Informationen zu den Förderbedingungen, Rechenbeispiele sowie ein BAB-Rechner findest Du unter http://www.arbeitsagentur.de/nn_26036/Navigation/zentral/Buerger/Ausbildung/Finanzielle-Hilfen/BAB/BAB-Nav.html.
