Ausgewählte Fördermöglichkeiten

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Berufsausbildungsbeihilfen (BAB)

kannst Du beantragen, wenn Du Auszubildende/r bist und nicht mehr bei Deinen Eltern wohnst:
  • wenn entweder der Ausbildungsbetrieb mehr als eine Stunde entfernt liegt oder Du älter als 18 bist,
  • verheiratet bist oder warst und ein Kind hast oder
  • wenn das weitere Zusammenleben mit Deinen Eltern Dir nicht mehr zuzumuten ist.
Die Höhe der Beihilfe muss individuell errechnet werden. Informationen und Anträge bei der Arbeitsagentur.
Informationen zu den Förderbedingungen, Rechenbeispiele sowie ein BAB-Rechner findest Du unter http://www.arbeitsagentur.de/nn_26036/Navigation/zentral/Buerger/Ausbildung/Finanzielle-Hilfen/BAB/BAB-Nav.html.
 
 

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Einstiegsqualifizierung

Die Einstiegsqualifizierung oder kurz EQ ist ein Langzeitpraktikum für Jugendliche, die auch nach den bundesweiten Nachvermittlungsaktionen der Agenturen für Arbeit keinen Ausbildungsplatz gefunden haben und die jünger als 25 Jahre alt sind. Die Berufsberatung Deiner Agentur für Arbeit berät Dich zur EQ.
 
 

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Unterkunft und Verpflegung (RLU-V)

werden gefördert, wenn Auszubildende die Berufsschule in einer Entfernung von mehr als 1,5 Stunden vom Wohnort ihrer Eltern besuchen. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Höhe Deiner Ausbildungsvergütung, denn die wird unabhängig davon ja auch noch durch den Betrieb gezahlt.
Die Förderung liegt maximal zwischen 4,50 und 8,00 Euro pro Tag, sie ist elternunabhängig und muss nicht zurückgezahlt werden. Informationen und Anträge über Deine Berufsschule und bei den Schulverwaltungsämtern.
 
 

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Schüler-Bafög

kannst Du beantragen, wenn Du Berufsschule oder Berufsfachschule besuchst oder an einem Berufsvorbereitungsjahr teilnimmst und nicht mehr bei Deinen Eltern wohnst. Ob Du einen Anspruch auf Schüler-Bafög hast und wie hoch dieses für Dich ausfällt, errechnet sich aus dem Einkommen und Vermögen Deiner Eltern.
Informationen und Anträge beim Amt für Ausbildungsförderung am Wohnort Deiner Eltern.
 
 

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Bildungskredit

können Auszubildende beantragen, die in den letzten zwei Ausbildungsjahren sind. Es können maximal 7.200 Euro für 24 Monate bewilligt werden. Vier Jahre nach Beendigung der Ausbildung beginnt die Rückzahlung, die Raten betragen monatlich 120 Euro. Der Kredit ist niedrig verzinst.
www.bildungskredit.de. Antragstellung beim Bundesverwaltungsamt.
 
 

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Ländliche Berufsbildung (Führerschein Klasse T)

ist ein Förderprogramm für die Durchführung von einzelnen Bildungsveranstaltungen, vor allem zum Erwerb des Führerscheins Klasse T für Auszubildende der Berufe Landwirt/in, Tierwirt/in, Pferdewirt/in, Gärtner/in und Mechaniker/in für Landmaschinentechnik.
Die Höhe der öffentlichen Förderung beträgt für den Führerscheinerwerb 450 Euro.
Antragstellung beim Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung Frankfurt/Oder.
 
 

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Freiwilliges Ökologisches Jahr

Das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) bietet jungen Leuten, die zwischen 16 und 27 Jahren alt sind, eine praktische, einjährige Tätigkeit für die Umwelt, z.B. beim Naturschutzbund, in einem landwirtschaftlichen Öko-Betrieb oder in einem Naturpark.

Weiterlesen: Freiwilliges Ökologisches Jahr

 
 

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Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)

Das Ziel ist, Jugendliche zu fördern, die besonderer Hilfen bedürfen. Sie erhalten Unterstützung beim Erlernen von Fachtheorie und –praxis und beim Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten. Außerdem werden sie sozialpädagogisch betreut, um Aufnahme, Fortsetzung und erfolgreichen Abschluss ihrer Ausbildung zu ermöglichen.
Die Gelder dafür werden vor den Agenturen für Arbeit bereit gestellt.
 
 

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Berufspädagogische Maßnahmen im Rahmen der Jugendhilfe

Das LandBrandenburg fördert mit Hilfe von Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) berufspädagogische Maßnahmen für junge Menschen, die keine Chance auf dem Ausbildungsstellenmarkt haben und bei denen Hilfen nach SGB II oder SGB III nicht den gewünschten Erfolg erwarten lassen. Antragsberechtigt sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Land Brandenburg.

Ausführliche Informationen hier: icon Zuschüsse und Kredite

Weitere Informationen beim
Callcenter der LASA Brandenburg GmbH
Tel.: 0331 6002-200

oder beim

Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport
Referat 23
Tel.: 0331 866 3736
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