Ausgewählte Fördermöglichkeiten
Berufsausbildungsbeihilfen (BAB)
kannst Du beantragen, wenn Du Auszubildende/r bist und nicht mehr bei Deinen Eltern wohnst:
- wenn entweder der Ausbildungsbetrieb mehr als eine Stunde entfernt liegt oder Du älter als 18 bist,
- verheiratet bist oder warst und ein Kind hast oder
- wenn das weitere Zusammenleben mit Deinen Eltern Dir nicht mehr zuzumuten ist.
Die Höhe der Beihilfe muss individuell errechnet werden. Informationen und Anträge bei der Arbeitsagentur.
Informationen zu den Förderbedingungen, Rechenbeispiele sowie ein BAB-Rechner findest Du unter http://www.arbeitsagentur.de/nn_26036/Navigation/zentral/Buerger/Ausbildung/Finanzielle-Hilfen/BAB/BAB-Nav.html.
Einstiegsqualifizierung
Mehr Informationen unter: http://www.planet-beruf.de/Mit-Einstiegsqualifi.7311.0.html
Unterkunft und Verpflegung (RLU-V)
Die Förderung liegt maximal zwischen 4,50 und 8,00 Euro pro Tag, sie ist elternunabhängig und muss nicht zurückgezahlt werden. Informationen und Anträge über Deine Berufsschule und bei den Schulverwaltungsämtern.
Schüler-Bafög
Informationen und Anträge beim Amt für Ausbildungsförderung am Wohnort Deiner Eltern.
Bildungskredit
können Auszubildende beantragen, die in den letzten zwei Ausbildungsjahren sind. Es können maximal 7.200 Euro für 24 Monate bewilligt werden. Vier Jahre nach Beendigung der Ausbildung beginnt die Rückzahlung, die Raten betragen monatlich 120 Euro. Der Kredit ist niedrig verzinst.
www.bildungskredit.de. Antragstellung beim Bundesverwaltungsamt.
www.bildungskredit.de. Antragstellung beim Bundesverwaltungsamt.
Ländliche Berufsbildung (Führerschein Klasse T)
Die Höhe der öffentlichen Förderung beträgt für den Führerscheinerwerb 450 Euro.
Antragstellung beim Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung Frankfurt/Oder.
Freiwilliges Ökologisches Jahr
Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)
Die Gelder dafür werden vor den Agenturen für Arbeit bereit gestellt.
Berufspädagogische Maßnahmen im Rahmen der Jugendhilfe
Das LandBrandenburg fördert mit Hilfe von Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) berufspädagogische Maßnahmen für junge Menschen, die keine Chance auf dem Ausbildungsstellenmarkt haben und bei denen Hilfen nach SGB II oder SGB III nicht den gewünschten Erfolg erwarten lassen. Antragsberechtigt sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Land Brandenburg.
Ausführliche Informationen hier:
Zuschüsse und Kredite
Weitere Informationen beim
Callcenter der LASA Brandenburg GmbHTel.: 0331 6002-200
oder beim
Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport
Referat 23
Tel.: 0331 866 3736
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Ausgewählte Fördermöglichkeiten
