Ausbildung in der Agrar- und Hauswirtschaft
Organisation der Ausbildung
Die praktische Ausbildung erfolgt in einem anerkannten Ausbildungsbetrieb. Die erforderlichen theoretischen Kenntnisse werden im Berufsschulunterricht an bestimmten Oberstufenzentren vermittelt. Die Unterrichtszeiten sind vorwiegend im Block, d.h. in Wochenkursen organisiert. Die Berufsschulen verfügen gewöhnlich über Unterkünfte.Die
betriebliche Ausbildung wird durch Kurse in überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen ergänzt. Die überbetriebliche Ausbildung dient der Vermittlung von Spezialkenntnissen und dem Ausgleich von Unterschieden in den sehr verschieden strukturierten und ausgestatteten Ausbildungsbetrieben. Diese überbetriebliche Ausbildung findet zum Teil in anderen Bundesländern statt.
Voraussetzungen
Voraussetzung für eine Erstausbildung im Agrarbereich ist die Erfüllung der 10jährigen Schulpflicht. Die Ausbildungsdauer beträgt in der Regel 3 Jahre und kann für Abiturienten auf zwei Jahre verkürzt werdenVon Vorteil sind folgende persönliche Voraussetzungen für einen Beruf in der Agrarwirtschaft
- Naturverbundenheit
- Tierliebe
- gute Beobachtungsgabe für die Vorgänge in der Natur und der Umwelt
- handwerkliches Geschick
- technisches Verständnis
- Interesse an betriebswirtschaftlichen Zusammenhängen
- Entscheidungsfreudigkeit
- Freude an selbstständigem Arbeiten
- gute körperliche Konstitution
- Freude am Umgang mit Menschen
Die Berufe
Landwirt/in
Tierwirt/in
• mit den Fachrichtungen Rinder-, Schweine- oder Geflügelhaltung sowie Schäferei oder Imkerei
Fachkraft Agrarservice
Gärtner/in
• mit den Fachrichtungen Baumschule, Friedhofsgärtnerei, Garten- und Landschaftsbau, Obstbau,
Gemüsebau, Staudengärtnerei, Zierpflanzenbau
Pferdewirt/in
Fischwirt/in
Forstwirt/in
Revierjäger/in
Molkereifachfrau/-fachmann
Milchwirtschaftliche/r Laborant/in
Hauswirtschafter/in
Landwirtschaftlich-Technische/r Assistent/in
Lebensmitteltechnische/r Assistent/in
- Informationen zu den Berufen in der Broschüre
Alles im grünen Bereich? des MLUV
- zu den
Ausbildungsverordnungen
- zu
Allgemeine Gesetzliche Grundlagen
- Ansprechpartner/innen für Betriebe und Auszubildende sind die Ausbildungsberater/innen der Zuständigen Stelle für berufliche Bildung im Agrarbereich
- Eine Übersicht des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz (MLUV) zum Thema Ausbildung im Agrarbereich gibt es HIER
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