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Förderung von Lehrgängen der überbetrieblichen Ausbildung im Agrarbereich

Aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Brandenburg werden Lehrgänge der überbetrieblichen Ausbildung im Agrarbereich, die vom Berufsbildungsausschuss bestätigt und die in überbetrieblichen Ausbildungsstätten durchgeführt werden, gefördert.
Von den insgesamt für die überbetriebliche Ausbildung entstehenden Kosten werden die für jede überbetriebliche Ausbildungsstätte festgelegten Beträge für Lehrgangsgebühren und Unterkunft berücksichtigt. Diese betragen bis zu 350 Euro pro Lehrgangswoche und Teil-nehmer/in, die Unterkunftszuschüsse höchstens 40 Euro.


Es werden Lehrgangsteilnehmer/innen mit gültigem, registriertem Ausbildungsverhältnis in den folgenden Berufen, mit folgender Dauer gefördert:

  • Landwirt/in: 5 Wochen
  • Tierwirt/in: 5 Wochen
  • Fischwirt/in: 6 Wochen
  • Gärtner/in (Garten- und Landschaftsbau): 7 Wochen
  • Gärtner/in (Produktionsgartenbau, Friedhofsgärtnerei): 3 Wochen
  • Pferdewirt/in: 3 Wochen
  • Milchwirtschaftliche/r Laborant/in: 12 Wochen
  • Molkereifachmann/-frau: 12 Wochen
  • Forstwirt/in (außerhalb der Ämter für Forstwirtschaft): 9 Wochen
  • Fachkraft Agrarservice: 5 Wochen.
Rechtsgrundlage: Richtlinie des MLUV; http://www.mluv.brandenburg.de/cms/detail.php/123848
Laufzeit der Richtlinie: 1.1.2008-31.12.2013
Die Bewilligung erfolgt durch die LASA GmbH, in Zusammenarbeit mit der Zuständigen Stelle.

Ausführliche Informationen zu weiteren Fördermöglichkeiten finden Sie hier: icon Zuschüsse

Weitere Informationen beim
Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung
Zuständige Stelle
Frau Dr. Rügen
Tel.: 03328 436200
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oder beim
Callcenter der LASA Brandenburg GmbH
Tel.: 0331 6002-200