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Einstiegsqualifizierung Jugendlicher

Die Einstiegsqualifizierung Jugendlicher (EQ) ist ein Bundeszuschuss zum Unterhalt der Jugendlichen an die Betriebe auf Basis von § 235b SGB III. Es wird ein Vertrag über ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis zwischen Jugendlichen/Erziehungsberechtigten und Betrieb (§19 BBiG) abgeschlossen. Während der Maßnahme (mindestens 6, maximal 12 Monate) besteht Berufsschulpflicht.Die Betriebe tragen die Sach- und Personalkosten der EQ. Dem Arbeitgeber wird von der Arbeitsagentur ein Zuschuss des Bundes von monatlich bis zu 212 Euro (Stand August 2008) zum Unterhalt der/s Jugendlichen gewährt. Zudem erhält der Arbeitgeber einen pauschalierten Anteil am durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Ein Zuschuss wird auch erbracht, wenn die EQ aufgrund von Erziehung oder Pflege eigener Familienangehöriger in Teilzeit (mindestens 20 Wochenstunden) durchgeführt wird.


Gefördert werden

  • Ausbildungsbewerber/innen mit aus individuellen Gründen eingeschränkten Vermittlungsperspektiven, die auch nach der bundesweiten Nachvermittlungsaktion (30.9.) keinen Ausbildungsplatz haben,
  • Jugendliche, die noch nicht in vollem Maße über die erforderliche Ausbildungsbefähigung verfügen sowie
  • lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Jugendliche.

Nicht gefördert werden Jugendliche, die

  • zu Beginn der Förderung ihr 25. Lebensjahr bereits vollendet haben,
  • im Betrieb der/des Gattin/Gatten oder der Eltern arbeiten wollen,
  • bereits eine EQ bei dem Antrag stellenden Betrieb durchlaufen haben oder in einem verbundenen Unternehmen in den letzten drei Jahren vor Beginn der EQ versicherungspflichtig beschäftigt waren sowie
  • eine vergleichbare Maßnahme ohne wichtigen Grund abgebrochen haben.
Rechtsgrundlage: Förderung der Einstiegsqualifizierung als Arbeitgeberleistung nach § 235b SGBIII. http://www.arbeitsagentur.de/nn_27512/zentraler-Content/A04-Vermittlung/A042-Vermittlung/Allgemein/E-Mail-Info-2007-10-30-Anlage.html#d1.1
Anträge werden bei der Zuständigen Stelle gestellt.