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Förderung von Ausbildungsverbünden

Aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Brandenburg werden Verbundausbildung, fachspezifische Lehrgänge zur Prüfungsvorbereitung und Zusatzqualifikationen gefördert. Zusatzqualifikationen sind solche Qualifikationen, die während einer Lehre vermittelt werden, die aber deutlich über die Inhalte der Ausbildungsordnung hinausgehen und extra zertifiziert werden. Kooperationspartner für den Betrieb, der den Ausbildungsvertrag abschließt, können ein oder mehrere Betriebe, ein Bildungsträger sowie juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sein. Dem Antrag müssen u.a. eine Bestätigung der Notwendigkeit von Verbundausbildung durch die Zuständige Stelle und der Kooperationsvertrag beigelegt werden.
Auch der Einsatz von Ausbildungscoaches in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) kann gefördert werden. Ausbildungscoaches sind beauftragte externe Personen, die be-triebliche Ausbilder/innen in KMU durch Beratung und Qualifizierung bei der Verbesserung der Ausbildungsqualität unterstützen, insbesondere dann, wenn schwervermittelbare Jugendliche ausgebildet werden.
Der Zuschuss bei Verbundausbildung beträgt für gewerblich-technische Berufe 20 Euro/Tag, max. 300 Tage, also maximal 6.000 Euro/Jahr. Zusatzqualifikationen werden mit 5 Euro/Stunde und Azubi bezuschusst, bis zu maximal 100 Stunden pro Azubi.
Ausbildungscoach werden mit bis zu 750 Euro pro KMU für die Dauer eines Ausbildungjahres gefördert. Diese Förderung wird pro KMU nur einmalig während der Laufzeit der Richtlinie (bis 31.12.2010) gewährt.
Anträge werden bei der LASA GmbH gestellt.
Rechtsgrundlage: Richtlinie des MASGF zur Förderung von Ausbildungsverbünden im Land Brandenburg. http://www.lasa-brandenburg.de/Verbundausbildung.203.0.html

Weitere Informationen beim
Callcenter der LASA Brandenburg GmbH
Tel.: 0331 6002-200