Die wichtigsten Fördermöglichkeiten

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Förderung von Ausbildungsverbünden

Aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Brandenburg werden Verbundausbildung, fachspezifische Lehrgänge zur Prüfungsvorbereitung und Zusatzqualifikationen gefördert. Zusatzqualifikationen sind solche Qualifikationen, die während einer Lehre vermittelt werden, die aber deutlich über die Inhalte der Ausbildungsordnung hinausgehen und extra zertifiziert werden.

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Ausbildungsbonus

Antragsberechtigt sind Arbeitgeber, die eine zusätzliche betriebliche Ausbildung für besonders förderungsbedürftige Auszubildende anbieten sowie für Betriebe, die erstmals ausbilden und sich für ein/e besonders förderungsbedürftige/n Auszubildende/n entscheiden. Den Ausbildungsbonus erhalten Betriebe, die junge Leute ausbilden, die
  • bereits im Vorjahr oder früher die allgemein bildende Schule verlassen haben und die sich im Vorjahr oder früher erfolglos um eine berufliche Ausbildung bemühen,
  • sich bereits seit mehr als zwei Jahren erfolglos um berufliche Ausbildung bemühen,
  • einen mittleren Schulabschluss mit höchstens der Abschlussnote ‚ausreichend’ in den Fächern Deutsch oder Mathematik erreicht haben,
  • einen Hauptschul-, Sonderschul- oder gar keinen Schulabschluss haben,
  • lernbeeinträchtigt oder
  • sozial benachteiligt sind

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Einstiegsqualifizierung Jugendlicher

Die Einstiegsqualifizierung Jugendlicher (EQ) ist ein Bundeszuschuss zum Unterhalt der Jugendlichen an die Betriebe auf Basis von § 235b SGB III. Es wird ein Vertrag über ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis zwischen Jugendlichen/Erziehungsberechtigten und Betrieb (§19 BBiG) abgeschlossen. Während der Maßnahme (mindestens 6, maximal 12 Monate) besteht Berufsschulpflicht.Die Betriebe tragen die Sach- und Personalkosten der EQ. Dem Arbeitgeber wird von der Arbeitsagentur ein Zuschuss des Bundes von monatlich bis zu 212 Euro (Stand August 2008) zum Unterhalt der/s Jugendlichen gewährt. Zudem erhält der Arbeitgeber einen pauschalierten Anteil am durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Ein Zuschuss wird auch erbracht, wenn die EQ aufgrund von Erziehung oder Pflege eigener Familienangehöriger in Teilzeit (mindestens 20 Wochenstunden) durchgeführt wird.

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Ländliche Berufsbildung

ist ein Förderprogramm für die Durchführung von einzelnen Bildungsveranstaltungen, vor allem zum Erwerb des Führerscheins Klasse T für Auszubildende der Berufe Landwirt/in, Tierwirt/in, Pferdewirt/in, Gärtner/in und Mechaniker/in für Landmaschinentechnik.
Die Höhe der Förderung beträgt für den Führerscheinerwerb 450 Euro.
Antragstellung beim Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung Frankfurt/Oder.
 
 

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Förderung von Lehrgängen der überbetrieblichen Ausbildung im Agrarbereich

Aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Brandenburg werden Lehrgänge der überbetrieblichen Ausbildung im Agrarbereich, die vom Berufsbildungsausschuss bestätigt und die in überbetrieblichen Ausbildungsstätten durchgeführt werden, gefördert.
Von den insgesamt für die überbetriebliche Ausbildung entstehenden Kosten werden die für jede überbetriebliche Ausbildungsstätte festgelegten Beträge für Lehrgangsgebühren und Unterkunft berücksichtigt. Diese betragen bis zu 350 Euro pro Lehrgangswoche und Teil-nehmer/in, die Unterkunftszuschüsse höchstens 40 Euro.

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