Ausbilden im Verbund
Was ist Verbundausbildung?
Ausbildung im Verbund ist eine Möglichkeit, den personellen und finanziellen Aufwand von Ausbildung mit zwei oder mehreren Betrieben gemeinsam zu tragen. Es gibt eine Vielzahl unterschiedlicher „Modellvarianten“ einer Verbundausbildung. Die formale Gesamtverantwortung liegt bei einem sogenannten Stammbetrieb, der den Ausbildungsvertrag abschließt.Wie funktioniert Verbundausbildung?
Modell „Leitbetrieb mit Partnerbetrieben“
Innerhalb dieses Ausbildungsverbundes fungiert der Stammbetrieb als sogenannter „Leitbetrieb“. Er stellt die Auszubildenden ein und koordiniert die gesamte Ausbildung mit den anderen Partnern, die jeweils die anteiligen Kosten für die bei ihnen durchgeführten Ausbildungszeiten übernehmen.Modell „Ausbildungskonsortium“
Mehrere Stammbetriebe tauschen ihre eigenen Auszubildenden für bestimmte Ausbildungsphasen aus („Rotationsprinzip“). Kosten und Formalien bleiben wie bei der herkömmlichen Ausbildung bei den jeweiligen Stammbetrieben.Warum Ausbildung im Verbund?
- auch kleine Unternehmen haben die Möglichkeit, eigenen Nachwuchs auszubilden
- Reduzierung von Ausbildungskosten
- Sicherung und Erhöhung der Qualität der Ausbildung
- Verringerung des Rekrutierungsaufwandes – Auswahl der Auszubildenden läuft über den zentralen Hauptbetrieb
- Geringerer Verwaltungsaufwand – Schriftverkehr kann Hauptbetrieb übernehmen
- Breite Qualifizierung der Auszubildenden – haben in unterschiedlichen Betrieben gearbeitet und kennen damit unterschiedliche Strukturen, Abläufe, Inhalte etc.
- Prestigegewinn – „wir schaffen Ausbildungsplätze“, gemeinsam in der Region aktiv wer-den
Welche Anforderungen müssen die beteiligten Betriebe erfüllen?
Alle Landwirtschaftsbetriebe, die sich an einem Ausbildungsverbund beteiligen wollen, müssen aus-bildungsberechtigt sein, das heißt, von der zuständigen Stelle für Bildung im Agrarbereich als Ausbil-dungsstätte anerkannt sein. Im Betrieb muss ein/e anerkannte/r Ausbilder/in beschäftigt sein.Welche öffentliche Fördermöglichkeit gibt es?
Ausbildung im Verbund wird in Brandenburg zur Zeit finanziell unterstützt, wenn von der Zuständigen Stelle für Bildung die Notwendigkeit für die Verbundmaßnahme bestätigt wird. Diese Fördermöglichkeit richtet sich an kleine Betriebe, die nicht alle Abschnitte einer Berufsausbildung anbieten können oder an Betriebe, die neu mit der Ausbildung beginnen.Bei maximaler Förderung erhält der ausbildende Betrieb, der den Vertrag mit dem Jugendlichen abgeschlossen hat, folgende Vergünstigung:
- gewerblich-technische Berufe 20 Euro/Tag, max. 300 Tage, also maximal 6.000 Euro/Jahr. Zusatzqualifikationen werden mit 5 Euro/Stunde und Azubi bezuschusst, bis zu maximal 100 Stunden pro Azubi.
- Ausbildungscoach mit bis zu 750 Euro pro KMU für die Dauer eines Ausbildungjahres. Diese Förderung wird nur einmalig pro KMU während der Laufzeit der Richtlinie (bis 31.12.2010) ge-währt.
Auskünfte erteilt die LASA GmbH
Detallierte Informationen zur Richtlinie hier: Fördermittel.pdf (Link)
Wie Ausbildungsverbünde ohne öffentliche Fördermittel finanzieren?
- Selbstfinanzierte Ausbildungsverbünde sind darauf angelegt, dass alle Verbundpartner gleichermaßen Vorteile aus dem Arrangement ziehen. Sie bringen deshalb gute Voraus-setzungen mit, auch auf Dauer zu existieren. Sie sind nicht auf eine bestimmte Organisa-tionsform festgelegt.
- Oft werden organisatorische Aufgaben ehrenamtlich übernommen. Die Leistungen, die die Verbundpartner erbringen, basieren entweder auf dem Gegenseitigkeitsprinzip oder werden entgolten. Zum Teil entstehen selbst bei einseitigem Auszubildendenaustausch für den Partnerbetrieb keine weiteren Kosten. Auch bei Ausbildungskooperationen und Konsortien verlangen Unternehmen, die Auszubildende ihrer Partner mit ausbilden, oft keine Kostenbeteiligung.
- Bildungsträger mit Lehrwerkstatt finanzieren sich häufig nicht nur aus den Dienstleistun-gen rund um die Erstausbildung, sondern übernehmen darüber hinaus kleinere Auftrags-arbeiten – meist für die eigenen Verbundpartner, was zum einen die Einnahmen erhöht, zum anderen den Auszubildenden die Gelegenheit gibt, im Rahmen einer realen Auf-tragsabwicklung ihre Qualifikationen zu erwerben. Diese Finanzierungsquelle findet sich vor allem bei Bildungsträgern, die aus ehemaligen Lehrwerkstätten größerer Unterneh-men hervorgegangen sind.
- Manche Verbünde werden von einem finanzstarken Verbundinitiator als Stammbetrieb alleine getragen. Das können z.B. Betriebe oder kommunale Einrichtungen sein. Den Partnern entstehen so für die Beteiligung am Verbund keine zusätzlichen Kosten. In an-deren Fällen zahlen die jeweiligen Stammbetriebe dem ausführenden Verbundpartner einen Kostenbeitrag. Abhängig von den spezifischen Rahmenbedingungen, unter denen Ausbildungsverbünde gegründet werden, gibt es unterschiedliche Wege für eine tragfä-hige dauerhafte Selbstfinanzierung für diese Verbünde.
Wie Verbundpartner finden?
Folgende Strategien haben sich als erfolgversprechend erwiesen:- bei Ausbildungsplatzkonferenzen oder ähnlichen Veranstaltungen andere Unternehmen kennenlernen, die bereits ähnliche Überlegungen hinsichtlich eines Verbundes angestellt haben
- persönliche Kontakte zu suchen, ist besonders wichtig
- Erreicht werden muss vor allem, dass jedes einzelne Unternehmen bereit ist, seinen Be-darf an Unterstützung für bestimmte Ausbildungsanteile offen zu legen und den eigenen Beitrag (finanziell, Inhalte der Ausbildung) zu dokumentieren.
- Gelegentlich ist es auch notwendig, zunächst bestehende Vorurteile gegenüber den po-tenziellen Verbundpartnern abzubauen.
- Ein wichtiges Kriterium für die erfolgreiche Kooperation im Verbund ist außerdem, dass die Unternehmenskulturen zueinander passen.
- sich extern von Bildungsträger oder spezialisierter Beratungsfirma (z.B. Unique GmbH) bei der Initiierung von Verbünden unterstützen lassen
- Ein mit Erfolg erprobtes Konzept, um Partner in einem Verbund dauerhaft aneinander zu binden, ist der Einstieg über eine "passive" Partnerschaft. Verbundpartner, die noch nicht dazu bereit sind, die volle eigene Verantwortung für Auszubildende zu übernehmen, be-tätigen sich vorerst nicht als Stammbetrieb, sondern übernehmen in einem ersten Schritt die Jugendlichen für bestimmte eingegrenzte Ausbildungsabschnitte.
Welche vertraglichen Regelungen müssen getroffen werden?
Vertragspartner der/des Auszubildenden ist der Ausbildende im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG). Das kann auch eine juristische Person sein (z.B. GmbH, Genossenschaft, Verein).Im Ausbildungsvertrag zwischen Auszubildenden und Ausbildungsbetrieb muss geregelt sein, welche Ausbildungsabschnitte mit welcher Dauer in welchem Betrieb durchgeführt werden. Die Basis für die-se vertraglichen Regelungen ist die Ausbildungsverordnung für den angebotenen Beruf. Alle Inhalte, die in der Ausbildungsverordnung beschrieben sind, müssen abgedeckt sein.
Link zu AnschubFinanzVerbund.pdf
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